Nützliche Infos:

•    Grundsätzlich ist es in Spanien erlaubt in Zweierreihe zu fahren. Allerdings erst ab einer Gruppenstärke von mehr als sechs Fahrern.
•    Beim Vorhandensein eines Seitenstreifens ist dieser verpflichtend zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Radfahrwege.
•    In Spanien besteht allgemeine Zweirad-Helmpflicht. Die Strafe für Zuwiderhandlung ist €400.-, außerdem erlischt im Falle eines Unfalles jeglicher Versicherungsschutz (auch der Ihrer privaten Versicherungen).
•    Für den Fall eines kleineren Unfalls empfiehlt es sich eine Krankenversicherungskarte mit sich zu führen. Einige der örtlichen Gesundheitszentren rechnen direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Bei anderen müssen Sie direkt Vorort bezahlen und die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
•    Sollten Sie in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt sein und benötigen medizinische Hilfe Vorort,  rufen Sie bitte immer zuerst die int. Notrufnummer       112. Bei Unfällen mit Verletzten verständigt die Rettungsleitstelle automatisch die Polizei um den Unfall aufzunehmen.
•    Bitte führen Sie immer Ihre Vertagskopie mit sich. Im Vertrag sind alle wichtigen Daten, wie Telefonnummern und Adresse von bm vermerkt.
•    Bei protokollierten Unfällen muß immer eine Kopie hiervon an bm ausgehändigt werden.
•    Ferner ist es verboten, während des Führens eines Fahrzeuges (auch eines Fahrrads !) zu telefonieren oder Kopfhörer zu tragen.